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  • 23.01.2024 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage aufgrund strafrechtlicher Einziehung von Bestechungsgeldern

    Zahlungen, die im Rahmen der strafrechtlich angeordneten Einziehung des Wertes des Erlangten an die Landesjustizkasse geleistet werden, führen nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg (7.3.23, 2 K 2150/21; Rev. BFH: XI R 6/23) nicht zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG.