Der XI. Senat des BFH hat kürzlich entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes mit Musikdarbietungen, Unterhaltungsprogramm etc. verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (BFH 5.11.14, XI R 42/12).
Das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Die darin vorgesehenen Vergünstigungen für die Übertragung von Betriebsvermögen sind zum Teil mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht ...
Mit einem am 16.12.14 geschlossenen Bündnis von Zoll, Verbänden und Gewerkschaften wird die Basis geschaffen für eine gemeinsame Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung im Gerüstbauer-Handwerk.
Der X. Senat des Bundesfinanzhofs hat sich zu der Frage geäußert, ob Beamte im Hinblick auf eine zeitlich befristete Einwilligung zur Datenübermittlung eine Schlechterstellung bei der Altersvorsorgezulage („Riester-Rente“) im Vergleich zu Rentenversicherungspflichtigen hinzunehmen haben (BFH 22.10.14, X R 18/14).
Der BFH hatte Ende 2013 Zweifel an der Verfassungskonformität der Zinsschranke des § 4h EStG geäußert und deshalb Aussetzung der Vollziehung gewährt (BFH 18.12.13, I B 85/13). Das BMF will den o.g.
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob eine seit dem Jahr 2008 geltende Einschränkung des Sonderausgabenabzugs bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art.
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Ausgleichszahlungen, die zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs fließen, sind beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Nach umfassender Würdigung kam das FG Hessen zu dem Schluss, dass die Ausgleichszahlungen keiner Einkunftsart zuzuordnen sind. Da gegen dieses Urteil die Revision anhängig ist, können geeignete Sachverhalte offengehalten werden (FG Hessen 8.7.14, 11 K 1432/11, Rev. BFH: X R 48/14, Abruf-Nr. 142829 ).