Seit dem 1.1.15 gilt grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 EUR pro Stunde. Dabei müssen Arbeitgeber gewisse Aufzeichnungspflichten beachten, worauf der Deutsche Steuerberaterverband jüngst hingewiesen hat (DStV-Mitteilung vom 22.12.14).
Die OFD Nordrhein-Westfalen hat sich in einer Mitteilung vom 24.10.14 zum EuGH-Urteil in der Rs. „van Caster und van Caster“ zur Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds gemäß § 6 InvStG geäußert (vgl.
Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem brandaktuellen Urteil entschieden, dass zum 31.12.2008 festgestellte Verlustvorträge aus negativen Kapitaleinkünften nicht unmittelbar mit positiven ...
Der Anschlag auf das Satiremagazin „Charlie Hebdo“ hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.
Der BFH hat erfreulicherweise klargestellt, dass selbständige Ärzte ihren Beruf grundsätzlich auch dann leitend und eigenverantwortlich ausüben und damit freiberuflich und nicht gewerblich tätig werden, wenn sie ...
Eine Einkommensteuererklärung kann auch wirksam per Fax an das Finanzamt übermittelt werden. Dies hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs gerade taufrisch entschieden (BFH 8.10.14, VI R 82/13)
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
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Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.