Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste gehört nicht dazu. Sie ist mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt auch dann, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird und das Hotel nicht prüft, welche Gäste die Parkmöglichkeit nutzen (BFH 1.3.16, XI R 11/14, Abruf-Nr. 186908 ).
Der BFH ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung, welche Bedeutung dem Gleichhandlungsgrundsatz bei der Lieferung von Arzneimitteln im Umsatzsteuerrecht zukommt. Entscheidungserheblich sei ...
Das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg warnt vor einer Betrugsmasche aus dem asiatischen Raum, die sich zunehmend in Deutschland verbreitet: Betrug bei Rechnungsstellung per E-Mail. Kriminelle nutzen dies, indem ...
Unterhaltsleistungen sind auch bei einer Steuernachzahlung für einen mehrjährigen Zeitraum als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. April 2016 VI R 21/15 entschieden hat.
Der BFH hat nochmals klargestellt, dass bei einer gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral möglich ist und damit keine stillen Reserven aufgedeckt werden ...
Ein Umzug kann auch dann ausnahmsweise beruflich veranlasst sein, wenn die Zeitersparnis weniger als eine Stunde beträgt. Es genügt, wenn die Tätigkeitsstätte durch den Umzug zu Fuß erreicht werden kann (FG Köln ...
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Leistung des Leasinggebers beim Sale-and-lease-back-Geschäft kann als Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung beim Leasingnehmer umsatzsteuerpflichtig sein, wie der BFH jüngst klargestellt hat (BFH 6.4.16, V R 12/15).