HINWEIS:

Aktuell sind wir wegen einer technischen Störung telefonisch nicht erreichbar.

Bei Fragen zu den IWW-Webinaren schicken Sie uns bitte eine E-Mail an seminare@iww.de.

Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.07.2016 · Fachbeitrag · Werbungskosten

    Umzugskosten trotz Zeitersparnis unter einer Stunde abziehbar

    | Ein Umzug kann auch dann ausnahmsweise beruflich veranlasst sein, wenn die Zeitersparnis weniger als eine Stunde beträgt. Es genügt, wenn die Tätigkeitsstätte durch den Umzug zu Fuß erreicht werden kann (FG Köln 24.2.16, 3 K 3502/13, Abruf-Nr. 186286 ). |