Der VI. Senat des BFH hat mit zwei aktuellen Urteilen klargestellt, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, bei der einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten (BFH 2.9.15, VI R 32/13, VI R 33/13).
Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer grundsätzlich gewisse Nachweise erbringen, damit die Lieferung als umsatzsteuerfrei behandelt werden darf. Dazu kann auch ein Frachtbrief gehören, wenn die ...
Der ermäßigte USt-Satz gilt u.a. „für die Verabreichung von Heilbädern“. Bislang hatte die Finanzverwaltung hierunter auch das Saunieren subsumiert. Der BFH hatte zwar bereits im Jahr 2005 entschieden, dass ...
Nach § 3 Nr. 20 Buchst. b GewStG sind Krankenhäuser von der Gewerbesteuer befreit, wenn bei ihnen im Erhebungszeitraum die in § 67 Abs. 1 oder Abs. 2 AO bezeichneten Voraussetzungen erfüllt worden sind. Der BFH hat nunmehr klargestellt, dass die Gewerbesteuerbefreiung einer nach dieser Maßgabe steuerbefreiten Betriebskapitalgesellschaft auf eine als Besitzunternehmen handelnde GmbH & Co. KG erstreckt werden kann. Das FG hatte in der ersten Instanz noch angenommen – die Befreiung sei aufgrund einer ...
Veranstaltet ein gemeinnütziger Karnevalsverein in der Woche zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch eine Kostüm- und Tanzparty mit typischer Karnevalsmusik, karnevalistischen Tanzdarbietungen und weiteren ...
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 26.8.15 möchte das BMF eine neue Änderungsvorschrift in das System der Korrekturvorschriften der AO einfügen.
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Der X. Senat des BFH hat jüngst darüber entschieden, wann sich eine Finanzbehörde unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen (sog. Dritte) wenden darf (BFH 29.7.15, X R 4/14). Es ging um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte während einer Außenprüfung, ob Provisionszahlungen geleistet worden waren. Der BFH hat begrüßenswerterweise klargestellt, dass Dritte nur in besonders gelagerten Fällen ohne vorheriges Auskunftsersuchen beim Steuerpflichtigen angegangen ...