Die Zinsschranke findet nach § 4h Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG keine Anwendung, wenn die die Zinserträge übersteigenden Zinsaufwendungen weniger als 3 Mio. EUR betragen. Laut FG Münster umfasst der Wortlaut der Vorschrift sämtliche Fälle der Abzinsung und damit auch Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten (FG Münster 17.11.17, 4 K 3523/14 F, EFG 18, 98; Rev. Az. BFH: IV R 16/17).
Die Voraussetzung für eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) bei einem in gepachteten Räumen geführten Gastronomiebetrieb sind erfüllt, wenn das bewegliche Inventar und die feste Ladeneinrichtung vom ...
Der EuGH soll auf Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) klären, ob für die Kleinunternehmerregelung in Fällen der sog. Differenzbesteuerung auf die Handelsspanne abzustellen ist. Der Vorlagebeschluss ist für die ...
Steuerpflichtige sind nicht berechtigt, bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies hat der BFH aktuell zu § 35a Abs. 3 EStG entschieden (BFH 21.2.18, VI R 18/16).
Wer ein gemischt genutztes Grundstück erwirbt und es versäumt, die aufgenommenen Kredite allein dem fremdvermieteten Bereich zuzuordnen, kann diesen Fehler nachträglich nicht mehr ausbügeln. Im Streitfall hatten die ...
Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunkts aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der ...
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Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestands sind kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn und deshalb erst in der Auszahlungsphase zu versteuern. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung gilt dies auch für Fremd-Geschäftsführer einer GmbH (BFH 22.2.18, VI R 17/16).