Eine Bruchteilsgemeinschaft kann nicht Unternehmer sein, wie der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung zur Umsatzsteuer kürzlich entschieden hat. Stattdessen erbringen die Gemeinschafter als jeweilige Unternehmer anteilig von ihnen zu versteuernde Leistungen (BFH 22.11.18, V R 65/17).
Wer Rennpferde hält, ist steuerlichen Kummer gewohnt. Doch die ertragsteuerliche Einstufung als Liebhabereibetrieb ist nur die eine Seite der Medaille. Auch umsatzsteuerlich steht oft einiges auf dem Spiel.
Im Umsatzsteuerrecht ist die Annahme einer sog. Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) Fluch und Segen zugleich. Für den Veräußerer ist der Vorgang gemäß § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar, für den Erwerber wird ...
Der Strukturwandel in der Landwirtschaft hat die Aufgabe vieler Höfe zur Folge. Steuerlich bedeutet dies die Versteuerung der im Betriebsvermögen schlummernden stillen Reserven. Dies kann vor allem dann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen, wenn aus den Grundstücken Bauplätze werden. Da sich der Strukturwandel meist über einen längeren Zeitraum hinzieht, ist es bei guter Beratung im Regelfall möglich, den Aufgabegewinn zu minimieren. Die folgende Entscheidung zeigt, wie vermutlich eher zuf ällig ...
Einem Gesellschafter, der unterjährig in eine vermögensverwaltende GbR eintritt, kann der auf ihn entfallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zuzurechnen sein.
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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann beim Betrieb eines Blockheizkraftwerks, mit dem Strom an einen außenstehenden Abnehmer geliefert wird, selbst gewerblich tätig sein. Daher begründet sie selbst ertragsteuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft, für die das erforderliche Feststellungsverfahren durchzuführen ist (BFH 20.9.18, IV R 6/16). Der Annahme einer von den Wohnungseigentümern zusätzlich konkludent gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bedarf es nicht.