Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die Verpflegungspauschalen zu kürzen (§ 9 Abs. 4a S. 8 EStG). Eine solche Kürzung des Verpflegungsmehraufwands soll auch bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte erfolgen (FG Niedersachsen 2.7.19, 15 K 266/16, Rev. BFH: VI R 27/19).
Wird eine Immobilie errichtet, die sowohl für unternehmerische als auch für nicht unternehmerische Zwecke vorgesehen ist, kann der Unternehmer diese insgesamt seinem Unternehmen zuordnen, um in den Genuss des vollen ...
Einen gehörigen Schrecken erlebte ein Steuerpflichtiger, nachdem sich seine ausschließlich vermögensverwaltend tätige KG auch noch an einem Flugzeugleasingfonds beteiligt hatte. Die gewerblichen Leasingeinkünfte ...
Ist ein Filmförderdarlehen nur aus in einem bestimmten Zeitraum erzielten (zukünftigen) Verwertungserlösen zu tilgen, beschränkt sich die Passivierung des Darlehens dem Grunde und der Höhe nach auf den tilgungspflichtigen Anteil der Erlöse (BFH 10.7.19, XI R 53/17).
Wird ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet und wird das begünstigte Wirtschaftsgut in den auf das Abzugsjahr folgenden drei Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt, ist der in ...
Der BFH sieht die Verpflichtung, unverzinsliche Betriebsschulden mit 5,5 % abzuzinsen, für Wirtschaftsjahre bis einschließlich 2010 als verfassungsgemäß an. Er hat zudem einer nachträglich vereinbarten Verzinsung ...
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Beauftragt ein nach seiner Unternehmenstätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigtes Unternehmen Makler für die Wohnungssuche von Angestellten, kann es hierfür den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Dies hat der BFH zum Vorsteuerabzug aus Maklerleistungen für die Wohnungssuche von Angestellten entschieden, die aufgrund einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland an den Standort einer Konzerngesellschaft in das Inland versetzt wurden (BFH 6.6.19, V R 18/18).