Die Kosten für ein Erststudium sind bekanntlich nicht als Werbungskosten abziehbar, sondern können lediglich als Sonderausgaben bis zu 6.000 EUR im Jahr geltend gemacht werden. Das BVerfG prüft zwar derzeit, ob diese Abzugsbeschränkung mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfG, 2 BvL 23/14 u. 24/14). Auf ein positives Urteil kann man aber allenfalls hoffen. In der Gestaltungsberatung muss man daher andere Lösungen finden, um die Kosten für ein Erststudium steuerlich in Abzug zu bringen.
Wird ein Betrieb oder eine Praxis veräußert, stellt sich oftmals die Frage, ob noch vorhandene Darlehen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung – sofort getilgt werden sollen oder ob es sinnvoller ist, ...
Gesellschafter, die ihrer GmbH ein Darlehen gewährt haben, können den Wertverlust ihres Darlehens in der Krise der Gesellschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Selbst wenn anerkannt ...
Als Zebragesellschaft bezeichnet man im deutschen Steuerrecht eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter zum Teil Überschuss- und zum Teil Gewinneinkünfte erzielen. Die Bezeichnung ist eine Metapher, wobei die schwarzen Streifen Gewinneinkünfte repräsentieren und die weißen Überschusseinkünfte. Doch nicht nur der Begriff klingt exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer Zebragesellschaft wirft immer wieder Fragen auf. Ein Leser hat uns hierzu einen nicht alltäglichen Fall geschildert.
Manchmal sind es die kleinen Gestaltungshinweise, mit denen man die Herzen der Menschen erfreuen kann. Weiß der Steuerberater zum Beispiel, dass bei einem seiner Mandanten eine Feier ansteht, kann der folgende ...
Es ist in der Praxis nicht selten, dass sich Betriebsprüfungen über mehrere Jahre hinziehen, insbesondere in Konzern-BP-Fällen. In solchen Fällen sollte man immer prüfen, ob nicht Festsetzungsverjährung nach § ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
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IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
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Bereits vor mehreren Jahren hat der Gesetzgeber mit § 6 Abs. 3 und 5 EStG eine Lösung geschaffen, um Einzelwirtschaftsgüter, Betriebe und Teilbetriebe steuerneutral auf die nachfolgende Generation oder in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen übertragen zu können. Interessanterweise ist der Fall der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften nicht geregelt worden, sodass hier die Aufdeckung stiller Reserven droht. Nachfolgend wird dargestellt, wie in ...