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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Vermögensverwaltende „Zebra-GbR“ wird durch Betriebsaufspaltung infiziert

    von Dipl.-Finw. Reimund Deh, München

    | Als Zebragesellschaft bezeichnet man im deutschen Steuerrecht eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter zum Teil Überschuss- und zum Teil Gewinneinkünfte erzielen. Die Bezeichnung ist eine Metapher, wobei die schwarzen Streifen Gewinneinkünfte repräsentieren und die weißen Überschusseinkünfte. Doch nicht nur der Begriff klingt exotisch. Auch die zutreffende steuerliche Behandlung einer Zebragesellschaft wirft immer wieder Fragen auf. Ein Leser hat uns hierzu einen nicht alltäglichen Fall geschildert. |

    1. Sachverhalt

    A, B, und C sind jeweils Alleingesellschafter der A-, B-, und C-GmbH. Die drei GmbHs kaufen zu gleichen ideellen Miteigentumsanteilen ein Erbbaurecht mit aufstehendem Bürokomplex. Für die Verwaltung und den Betrieb des Gebäudes wird eine GbR gegründet, an der die GmbHs ebenfalls zu je einem Drittel beteiligt sind. Die Büroeinheiten sind bislang teils gewerblich fremdvermietet, teilweise stehen die Einheiten leer. Das Gebäude soll nach Auszug der Mieter aufwendig renoviert werden. Danach sollen

     

    • die Büros an mehrere Zeitarbeitsunternehmen (E- bis H-GmbH) vermietet werden, an denen A, B und C unmittelbar zu je einem Drittel beteiligt sind.
       

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