04.10.2011 · Fachbeitrag ·
Der praktische Fall
Während gezahlte Umsatzsteuer bzw. erhaltene Erstattungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG grundsätzlich erfolgsneutral bleiben, müssen Überschussrechner das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG beachten. Insoweit stellt sich die Frage, ob bei unterlassenem Betriebsausgabenabzug der gezahlten Vorsteuerbeträge eine Wechselwirkung zwischen den nicht erfassten Betriebsausgaben und dem Ansatz späterer Zuflüsse als Einnahmen in der Weise besteht, dass die Einnahmen nicht zu versteuern sind.