Fabrikant Wilhelm (W) möchte die gesamte Geschäftstätigkeit seiner „Einmann-GmbH & Co. KG“ wegen der beschränkten Haftung und der leichteren Handhabung auf eine GmbH verlagern. Sein Sohn Stefan, der regelmäßig in den Semesterferien im Betrieb mitarbeitet, soll das Unternehmen später einmal übernehmen. Er soll deshalb schon jetzt beteiligt werden; das „Sagen“ möchte W aber weiter alleine haben. W ist gespannt, welche praktischen Lösungen ihm sein Steuerberater hierzu anbieten kann.
Ein Betriebsinhaber kann seinen Betrieb gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 EStG unentgeltlich zu Buchwerten auf einen anderen Rechtsträger übertragen, ohne dass ein Veräußerungs- oder Aufgabegewinn entsteht.
Am 28.11.13 hat der Bundestag im Rahmen des AIFM-Steueranpassungsgesetzes (AIFM-StAnpG) durch eine weitreichende Änderung des EStG die bilanzsteuerrechtliche Behandlung der Pensionsverpflichtungen sowohl beim ...
Mit Inkrafttreten des BilMoG hat der Gesetzgeber die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen reformiert. Er hat dabei jedoch die historische Chance verpasst, die Bestimmungen zu ...
Hat eine GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, die die Zahlung einer lebenslangen Rente vorsieht, so übernimmt sie damit das sog. Langlebigkeitsrisiko. Ein Pulverfass, dem sich viele GmbH`s vor dem ...
Immer mehr GmbHs müssen liquidiert werden, weil die Inhaber aus Altersgründen ausscheiden und sich kein geeigneter Nachfolger finden lässt. Problematisch wird die Abwicklung der Gesellschaft, wenn die Mittel der GmbH ...
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Im Rahmen unserer Beitragsserie „Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer“ befasst sich der folgende Musterfall mit der kombinierten Auslagerung einer unmittelbaren Pensionszusage. Dabei wird die Übertragung auf ...