Das Institut der inkongruenten Gewinnausschüttung und seine steuerliche Anerkennung ist in den vergangenen Jahren immer wieder heiß zwischen Verwaltung und Rechtsprechung diskutiert worden. Nun hat die Finanzverwaltung mit einem neuen Erlass für Klarheit gesorgt. Als Fazit kann man festhalten: Die inkongruente Gewinnausschüttung ist und bleibt ein attraktives Gestaltungsmodell in der Praxis; allerdings nur für die GmbH, nicht für Aktiengesellschaften (BMF 17.12.13, IV C 2 - S 2750-a/11/10001, BStBl I 14, 63).
Das FG Münster hat darauf erkannt, dass die erste Lieferung im Rahmen eines Ausfuhr-Reihengeschäfts als ruhende Lieferung steuerpflichtig erfolgt, wenn dem Ausgangslieferanten vor Beginn des Transports bekannt ist, ...
Die Finanzgerichte haben auch im zweiten Quartal des Jahres 2014 wieder eine Fülle von Urteilen mit hoher Praxisrelevanz gefällt, mit denen Sie bei Ihren Mandanten punkten können. Die für die Gestaltungspraxis ...
Der Bau einer Unternehmensimmobilie bindet regelmäßig erhebliche Finanzmittel, sodass dem Vorsteuerabzug aus der Investition bei der Finanzierung eine zentrale Bedeutung zukommt. Erst vor wenigen Monaten hatte der V. Senat des BFH neue Grundsätze zum Vorsteuerabzug aus Unternehmensimmobilien formuliert, die er nun bereits wieder weitreichend revidiert bzw. modifiziert hat (BFH 7.5.14, V R 1/10). Der XI. Senat hat einen Monat später nun den EuGH angerufen und plädiert für eine Rückkehr zum vorrangigen ...
Bringt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter (WG) seines Betriebs- bzw. Sonderbetriebsvermögens in eine Personengesellschaft unentgeltlich oder gegen Gewährung von ...
Die Bestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern ist trotz des ab VZ 2014 geltenden neuen Begriffs der „ersten Tätigkeitsstätte“ weiterhin eines der streitanfälligsten Themen für Veranlagungen ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
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Nachdem in der Maiausgabe dargestellt wurde, welche Punkte von einem Betriebsprüfer im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttungen in der Regel aufgegriffen werden (GStB 14, 179 ff.), wollen wir unsere „BP-Reihe“ nun mit einem besonderen Highlight abschließen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche typischen Betriebsprüfungsfallen bei Betriebsaufspaltungen bestehen und wie Sie sich die teils von der Auffassung der Finanzverwaltung abweichende BFH-Rechtsprechung hierbei zunutze machen.