Wird ein Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder ein Teil davon gemäß § 20 UmwStG unter Ansatz der Buch- oder Zwischenwerte in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, ist höchste Vorsicht geboten. Die hierfür erhaltenen Anteile stellen sog. originär sperrfristbehaftete Anteile nach § 22 UmwStG dar. Nun kann eine solche Einbringung bekanntlich auf entsprechenden Antrag maximal acht Monate zurückbezogen werden. Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.20 (BGBl I 20, 1385) wurden die steuerlichen ...
Die vermögensverwaltende Immobilien-GmbH steht bislang nicht allzu sehr als Gestaltungsinstrument im Fokus. Dabei kann sie gegenüber der privaten Grundstücksverwaltung jedenfalls dann punkten, wenn die Gewinne ...
In Betriebsprüfungen werden zunehmend Fälle aufgegriffen, in denen im eingebrachten Betrieb außerhalb der Bilanz Investitionsabzugsbeträge (IAB) nach § 7g EStG gebildet wurden, aber bis zum Einbringungsstichtag ...
Bekanntermaßen arbeiten seit Beginn der Corona-Pandemie sehr viele Arbeitnehmer ganz oder teilweise im Homeoffice. Da hätte es natürlich nahegelegen, wenn die Bundesregierung bei der Flut an Fördermaßnahmen auch beim steuerlichen Abzug für das häusliche Arbeitszimmer nachgebessert hätte. Heiß diskutiert wurde z. B., ob der Höchstbetrag von 1.250 EUR noch angemessen ist, wenn außer dem Homeoffice kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Stattdessen muss man sich jetzt noch mit Verschärfungen ...
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3. bis 31.12.20 aufgrund der Coronavirus-Pandemie Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuer- und beitragsfrei in Form von ...
Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt wird, mit Eigen- und mit Fremdmitteln finanziert, können die Darlehenszinsen bei geschickter ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Wie gewohnt haben wir auch aus den im ersten Quartal 2020 veröffentlichten FG-Urteilen wieder die besonders praxisrelevanten Entscheidungen auf den Punkt gebracht und mit ersten Gestaltungshinweisen versehen.