13.10.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Restschuldbefreiung
Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bis zum Eintritt der Rechtskraft der über ihn ergangenen Entscheidung zurückgenommen werden. Die Rücknahme des Versagungsantrags ist gegenüber demjenigen Gericht zu erklären, bei dem das durch ihn eingeleitete Verfahren anhängig ist. Mit Rücknahme des Versagungsantrags werden die über ihn ergangenen Entscheidungen wirkungslos. Die Feststellung, dass ein die Restschuldbefreiung versagender Beschluss durch die Rücknahme des ...
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13.10.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Restschuldbefreiung
Der Schuldner muss eine Sperrfrist von drei Jahren für einen erneuten Insolvenz-, Stundungs- und Restschuldbefreiungsantrag auch dann einhalten, wenn im ersten Verfahren der Stundungsantrag wegen eines festgestellten Versagungsgrundes für die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO abgelehnt, deshalb das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet worden und der Antrag auf Restschuldbefreiung gegenstandslos geworden ist. Die Frist läuft ab Rechtskraft des Ablehnungsbeschlusses im ...
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13.10.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Restschuldbefreiung
In der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner verpflichtet, jeden Wechsel der Anschrift, unter der er persönlich und per Post zu erreichen ist, dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, auch wenn die Wohnsitzgemeinde dieselbe bleibt. Auf den Wohnsitzbegriff des § 7 BGB kommt es nicht an. Ein Schuldner, der in der Wohlverhaltensperiode den Zugang von Auskunftsersuchen des Treuhänders vereitelt, hat die von ihm verlangten Auskünfte nicht erteilt. (BGH 8.6.10, IX ZB ...
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13.10.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Restschuldbefreiung
Der Anspruch des Landes gegen den Unterhaltspflichtverletzer auf Erstattung des an seiner Statt gezahlten Unterhalts bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, wenn er als Anspruch aus unerlaubter Handlung zur Tabelle angemeldet worden ist. § 170 StGB stellt ein Schutzgesetz auch zugunsten des Trägers der Unterhaltsvorschusskasse dar, die anstelle des Unterhaltsverpflichteten Unterhalt geleistet hat (BGH 11.5.10, IX ZB 163/09).
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10.09.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Schuldanerkenntnis
Hat ein Arbeitnehmer Unterschlagungen im Arbeitsverhältnis zugegeben und vor einem Notar ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet, kann er grundsätzlich nicht mit Erfolg gegen die Wirksamkeit des Anerkenntnisses einwenden, die Methoden zu seiner Überführung seien unzulässig gewesen. Die Sittenwidrigkeit eines notariellen Schuldanerkenntnisses, das ein Arbeitnehmer im Hinblick auf ihm von Seiten des Arbeitgebers angelastete Vermögensdelikte abgegeben hat, folgt nicht allein daraus, dass der ...
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10.09.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Pfändungsschutzkonto
Hat der Schuldner seinen Freibetrag im laufenden Monat ausgeschöpft und geht dann auf einem P-Konto im laufenden Monat noch eine Zahlung ein, die für den Folgemonat bestimmt ist, ist fraglich, ob das Kreditinstitut als Drittschuldner von sich aus Pfändungsschutz gewähren muss. Dies wäre mit erheblichem Aufwand für die Banken verbunden. Das LG Essen hat nun in der soweit ersichtlich ersten Entscheidung zum neuen P-Konto eine solche Prüfpflicht verneint (16.8.10, 7 T 404/10, Abruf-Nr.
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10.09.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Fehlervermeidung
Ein antragstellender Gläubiger haftet gemäß § 23 Abs. 1 S. 2 GKG auch dann als Zweitschuldner für gerichtliche Auslagen (Sachverständigenkosten), wenn sein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist (OLG Köln 28.1.10, 17 W 343/09).
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10.09.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Verjährung
Das von einem Schuldner in einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde abgegebene abstrakte Schuldversprechen mit Vollstreckungsunterwerfung ist nicht deshalb nach § 812 Abs. 2 BGB kondizierbar, weil der durch die Grundschuld gesicherte Anspruch des Gläubigers verjährt ist. § 216 Abs. 2 S.1 BGB ist auf ein solches Schuldversprechen analog anwendbar (BGH 17.11.09, XI ZR 36/09).
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10.09.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Leasingvertrag
Auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts ist der Leasingnehmer (LN), der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, erst zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Lieferanten vorgeht, falls der Lieferant den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert (BGH 16.6.10, VIII ZR 317/09).
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10.09.2010 · Fachbeitrag aus FMP · Restschuldbefreiung
Ob und in welchem Umfang ein Schuldner neben einer von ihm übernommenen Kinderbetreuung erwerbstätig sein muss, ist anhand der zu § 1570 BGB entwickelten Maßstäbe zu bestimmen (BGH 3.12.09, IX ZB 139/07).
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