04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Immobiliarrecht
Nimmt der Ersteher die ersteigerte Immobilie eigenmächtig in Besitz, trifft ihn die Obliegenheit, ein Verzeichnis über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten Gegenstände zu erstellen und deren Wert schätzen zu lassen. Tut er dies nicht, muss er beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung im Haus befunden haben sollen, falsch sind, soweit dessen Angaben plausibel sind.
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Bei unbekannten Erben eines verstorbenen Wohnraummieters muss das Nachlassgericht gemäß § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft anordnen,
sofern der Vermieter dies beantragt, um einen Anspruch gegen den Nachlass auf ...
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Ist durch Auflauf eines Zahlungsrückstands des Mieters in der in § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a oder Buchst. b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses ...
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Schadenersatz
Verlangt der Geschädigte vom Schädiger im Rahmen seiner ihm durch
§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB eingeräumten Ersetzungsbefugnis den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) für ein beschädigtes Fahrzeug, richtet sich der für den Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten maßgebliche Gegenstandswert nach dem Wiederbeschaffungsaufwand und nicht nach dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert.
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Darlehensrecht
Der Umstand, dass es ein Schuldner zur Zwangsvollstreckung kommen lässt, liefert einen deutlichen Hinweis dafür, dass die Ursache für die ausgebliebene Erfüllung nicht nur in einer fehlenden Zahlungsbereitschaft, ...
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Vergütungsrecht
Ergeht im Verhandlungstermin gegen den säumigen Gegner ein Versäumnisurteil, entsteht für den Anwalt eine volle Terminsgebühr nur, wenn über die Stellung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils hinaus eine ...
04.12.2017 · Fachbeitrag ·
Beweislast
Eine die tatsächliche Vermutung eigener Täterschaft ausschließende Nutzungsmöglichkeit Dritter ist anzunehmen, wenn der Internetanschluss zum Verletzungszeitpunkt nicht hinreichend gesichert war oder bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen wurde. Dann trifft den Inhaber des Internetanschlusses jedoch eine sekundäre Darlegungslast.