· Fachbeitrag · Werkvertrag
Werkunternehmerpfandrecht steht Annahme eines Betrugs nicht entgegen
| Ein Werkunternehmerpfandrecht lässt einen Vermögensschaden i. S. d. § 263 Abs. 1 StGB allenfalls entfallen, wenn es werthaltig ist. Dies setzt jedoch voraus, dass der Anspruch aus dem Werkunternehmerpfandrecht eine jederzeit und ohne Zeit- und Kostenaufwand zu erreichende Zahlung erwarten lässt und nicht minderwertig ist. |
Das hat das OLG Hamm (25.3.25, 4 ORs 19/25, Abruf-Nr. 248579) in einem Fall verneint, in dem der Schuldner schon bei Erteilung eines Reparaturauftrags wusste, dass er angesichts seiner Einkommens- und Vermögenssituation die Reparatur nicht würde bezahlen können. Ein Werkunternehmerpfandrecht kann für den Fall eines Kfz-Reparaturauftrags nach dem OLG nur werthaltig sein, wenn dem Werkunternehmer die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Kfz-Brief) bei der Inbesitznahme des Pkw übergeben wurde. Denn nur in solch einem Fall kann die Verwertung des Werkunternehmerpfandrechts im Rahmen des Pfandverkaufs ohne nennenswerte Schwierigkeiten erfolgen.
MERKE | Das Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB stellt eine Sicherung dar und ist ein Ausgleich dafür, dass der Unternehmer das Risiko für das Gelingen des Werks trägt und deshalb mit der Herstellung vorleistungspflichtig ist. In der Praxis steht dabei im Vordergrund, dass die Reparatursache nicht herausgegeben wird, bis die Gegenleistung erbracht wird. Es wird also mehr im Sinne eines Zurückbehaltungsrechts als eines Verwertungsrechts eingesetzt. |