· Nachricht · Versicherungsrecht
Vergütung für Vermittlung einer Nettopolice
| Ein Versicherungsvertreter kann sich von seinem Kunden für die Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice eine Vergütung versprechen lassen ( BGH 12.12.13, III ZR 124/13, Abruf-Nr. 140228 ). |
In der lesenswerten Entscheidung nimmt der BGH desweiteren zu den Beratungs- und Hinweispflichten des Versicherungsvertreters im Falle des Abschlusses einer selbständigen Vergütungsvereinbarung mit dem Kunden Stellung sowie zur Frage der Bemessung des Wertersatzanspruchs des Versicherungsvertreters, wenn der Kunde die Vergütungsvereinbarung widerrufen hat.
Quelle: ID 42516462