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  • 15.03.2011 | Kurz berichtet

    Gefährlich: Parteiwechsel als Prozesstaktik

    Die Darlegungs- und Beweislast kann in einem Prozess zum Problem werden. Es liegt dann die Versuchung nahe, die eigentliche Partei durch rechtliche Konstruktionen von dieser Rolle frei werden zu lassen, sodass sie als Zeuge zur Verfügung steht. So hatte sich ein Rechtsanwalt von verschiedenen Mandanten Zertifikate der Emittentin Lehman Brothers Treasury Co. B. V. sowie die „mit den Zertifikatsstücken verbundenen Schadenersatzansprüche, insbesondere aufgrund von Beratungspflichtverletzungen“ abtreten lassen, und sich zugleich verpflichtet, den Ertrag treuhänderisch entgegenzunehmen und auszuzahlen, während die Mandanten sich zum Ausgleich der Prozesskosten einschließlich der Rechtsanwaltsgebühren verpflichteten. Der Anwalt hat die Ansprüche dann mittels Sammelklage (objektive Klagehäufung) geltend gemacht. Die 7. Zivilkammer des LG Hamburg hat das als Fall der unzulässigen Prozessstandschaft angesehen (17.6.10, 307 O 152/09 = Prozessrecht aktiv 10, 184, Abruf-Nr. 102498).  

     

    Nun hat die Geschichte ihre Fortsetzung genommen. Im Prozess vor der 30. Zivilkammer des LG Hamburg war die gleiche Konstruktion gewählt worden. Nach der Entscheidung durch die 7. Zivilkammer sind die Mandanten jetzt aber wieder als Kläger aufgetreten. Nach § 265 Abs. 2 S. 2 ZPO hängt dieser Parteiwechsel eigentlich von der Zustimmung des Beklagten ab, wenn eine Rückabtretung erfolgt ist, was streitig war. Im konkreten Verfahren wurde diese Zustimmung verweigert. Das LG ist von einer sachdienlichen Klageänderung nach § 263 ZPO ausgegangen, sofern keine Rückabtretung stattgefunden hat. Es hat die Verweigerung der Zustimmung nach § 265 Abs. 2 ZPO für den Fall der Rückabtretung als rechtsmissbräuchlich und die Zustimmung als ausnahmsweise erklärt angesehen (12.11.10, 330 O 127/10, Abruf-Nr. 110833). In der Entscheidung widerspricht die 30. Zivilkammer der 7. Zivilkammer, was die Zulässigkeit der ursprünglichen Vorgehensweise des Rechtsanwalts betrifft, billigt ihm aber zu, die Unsicherheiten durch den Parteiwechsel zu beseitigen.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 39 | ID 143076