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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Reform des Unternehmensinsolvenzrechts beschlossen

    | Neben der Reform der Restschuldbefreiung für Verbraucher hat der Bundesrat am 18.12.20 auch das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz ‒ SanInsFoG) passieren lassen. |

     

    Ziel des Gesetzes ist es, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans zu sanieren und damit die Insolvenz abzuwenden. Damit soll die nach geltendem Recht bestehende Lücke zwischen dem Bereich der auf Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der kostenintensiven Insolvenz andererseits geschlossen werden. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf (ausführlich hierzu schon FMP 20, 197) wurden weitere Regelungen zur Verschlankung des Verfahrens, die Streichung der Regelungen zur einseitigen Vertragsbeendigung und Änderungen bei den Haftungspflichten beschlossen. FMP wird in den folgenden Ausgaben berichten.

     

    MERKE | Mit dem Gesetz wurde zugleich das Aufschieben der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.1.21 beschlossen. Es wurde zugleich präzisiert, dass auch die Unternehmen von der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht profitieren könnten, die aus technischen Gründen ihren Antrag auf die sog. staatlichen „November- und Dezemberhilfen“ nicht mehr im Jahr 2020 stellen konnten, wobei diejenigen ausgenommen wurden, bei denen offensichtlich keine Aussicht auf die Gewährung der Hilfe besteht oder die Auszahlung nichts an der Insolvenzreife ändern wird.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 2 | ID 47047218