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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Entwurf für eine Reform des Unternehmensinsolvenzrechts beschlossen

    | Die Bundesregierung hat am 14.10.20 den Entwurf eines „Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ beschlossen (BR-Drucksache 619/20), dessen Kern ein „Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) ist. Damit wird die EU-Richtlinie 2019/1023/EU über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung, über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren umgesetzt. Der Gesetzgeber nutzt das Umsetzungsgesetz, um zugleich das Sanierungs- und Insolvenzrecht an die durch die COVID-19-Pandemie geprägte Sondersituation anzupassen. |

    1. Sanierung statt Liquidation

    Ziel soll eine verstärkte Sanierung von Unternehmen statt der insolvenzrechtlichen Liquidation sein. Grundlage ist ein von den Gläubigern mehrheitlich ‒ mithin nicht notwendig einstimmig ‒ angenommener Restrukturierungsplan.

     

    Mit diesem Rechtsrahmen wird die Lücke geschlossen, die das geltende Sanierungsrecht zwischen dem Bereich der freien, dafür aber auf den Konsens aller Beteiligten angewiesenen Sanierung einerseits und der insolvenzverfahrensförmigen Sanierung mit ihren Kosten und Nachteilen gegenüber der freien Sanierung gelassen hat.