Schwerwiegende und nachhaltige Kommunikationsstörungen der Eltern, die nicht nur auf einer grundlosen einseitigen Verweigerungshaltung eines Elternteils beruhen, stehen der Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge i. d. R. entgegen. Eine unzureichende Information über Belange des Kindes rechtfertigt nicht die Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge. Das hat das OLG Braunschweig aktuell entschieden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,was früher kaum denkbar war, fasst zunehmend Fuß bei der Gewährung gerichtlichen Rechtsschutzes: Viele Justizverwaltungen haben in Videokonferenztechnik investiert. Immer öfter sind in ...
Nach geltendem Recht können Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft keine Entscheidungen über medizinische Behandlungen für ihren nicht handlungsfähigen Partner treffen. Sie können diesen auch nicht im Rechtsverkehr vertreten. Ausnahme: Sie sind dessen Betreuer oder mittels einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt worden.
Wie schön, wenn man nach der Arbeit gemütlich an einer Bar einmal
abseits des Arbeitsalltags ganz ungezwungen über das Thema Quotenunterhalt diskutieren kann. Rechtsfortbildung nach Feierabend. Oder: Alles ist ...
Das BVerfG hat entschieden: Ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht hat der Gesetzgeber dem Schutz durch eine Maserninfektion gefährdeter Menschen den Vorrang vor den Interessen der beschwerdeführenden Kinder und Eltern ...
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