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  • · Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis

    Kindergeldbezug

    | In der Praxis kommen immer wieder Probleme mit dem Kindergeldbezug vor, z. B. weil ein Kind seinen berufs- oder ausbildungsmäßigen Status ändert. Dann kann es zum unberechtigten Kindergeldbezug kommen. Fraglich ist, wer der Familienkasse gegenüber erstattungspflichtig ist. |

     

    • Beispiel

    Mandantin M hat für ihre volljährige, nicht in ihrem Haushalt lebende Tochter T Kindergeld bezogen und es an diese mit dem Unterhalt weitergeleitet. Die Familienkasse fordert das Kindergeld als zu Unrecht bezogen von M zurück. Muss M es zurückzahlen, und hat sie einen Erstattungsanspruch gegen die T?

     

    Das Beispiel lässt Raum für zwei Varianten: Zum einen könnte der unrechtmäßige Bezug nur in der Person der M liegen, wenn das Kindergeld der T zugestanden hat. Zum anderen könnte der Bezug, weil die Voraussetzungen für ihn bei keiner der Beteiligten vorgelegen haben, unrechtmäßig gewesen sein.