Bei der Bestellung eines (Amts-)Vormundes hat eine dem Betroffenen nahestehende Person keine eigene Beschwerdebefugnis, um sein Ziel, selbst zum Vormund bestellt zu werden, zu erreichen (OLG Hamm 4.9.14, II-4 UF 160/14, n.v., Abruf-Nr. 143593 ).
Die Abschaffung des sog. Rentnerprivilegs bei der zum 1.9.09 in Kraft getretenen Strukturreform des VA ist verfassungsgemäß. Die frühere Rechtslage, nach der die Kürzung der Versorgungsbezüge bei dem ...
Ein Schadenersatzanspruch gegen einen Frauenarzt, dem vorgeworfen wird, eine Schwangerschaft fehlerhaft nicht erkannt zu haben, kann nicht damit begründet werden, die Patientin hätte bei zutreffendem Befund von der ...
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe, die bereits aus über 100 Mitgliedern besteht, richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Der Anschlag auf das Satiremagazin "Charlie Hebdo" hat uns sehr erschüttert. Wir stehen als Teil der Medienbranche für Freiheit und Toleranz und natürlich für die Pressefreiheit.
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.
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Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hat entschieden, dass das Urteil eines kalifornischen Gerichts, wonach die sog. Wunscheltern eines von einer Leihmutter geborenen Kindes auch dessen rechtliche Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist (BGH 10.12.14, XII ZB 463/13).