Ein Umgangsausschluss für längere Zeit setzt eine Kindeswohlgefährdung voraus, § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB. Die Kindeswohlgefährdung kann in einer ablehnenden Haltung eines 12-jährigen Kindes begründet sein.
Der Anspruch eines Kindes auf Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mutter den Namen des Vaters des Kindes geheim hält (SG Speyer 25.10.16, S 6 AS 1011/15).
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
Aus § 1684 Abs. 3 S. 1 und 2 BGB ergibt sich keine Regelungsbefugnis des Familiengerichts, den betreuenden Elternteil zu verpflichten, anteilig Kosten des Umgangs des Umgangsberechtigten zu tragen (OLG Bremen 13.4.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Juli bis einschließlich November umfasst. Beiträge der Monate Januar bis Juni und Dezember sind nicht relevant für den Test. Die Lernerfolgskontrolle kann online vom 1.12.16 bis zum 15.12.16 durchgeführt werden.