02.08.2011 · Fachbeitrag ·
Wirksamkeit eines Ehevertrags
Allein aus einem Globalverzicht folgt auch bei einem objektiv offensichtlichen Ungleichgewicht der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht zwangsläufig die Sittenwidrigkeit des Ehevertrags, wenn ein Fall gestörter Vertragsparität nicht vorliegt. Ein Fall gravierend gestörter Vertragsparität liegt nicht vor, wenn der Vertrag nicht auf ungleichen Verhandlungspositionen beruht und einseitig die Dominanz eines Ehepartners widerspiegelt (OLG Hamm 8.6.11, II-5 UF 51/10, FamFR 11, 381, Abruf-Nr. 113152 ).
19.07.2011 · Fachbeitrag ·
Arbeitshilfe
Seit dem 1.9.09 ist das Gesetz über die Reform des Versorgungsausgleichs in Kraft. Der Gesetzgeber hat damit mehr Spielraum für die beteiligten Ehegatten, die Familiengerichte und die Versorgungsträger geschaffen (§ 6 VersAusglG.). Für den Anwalt ergeben sich dadurch aber auch neue Risiken und Haftungsgefahren, die wie folgt minimiert werden können.