Wenn Familienangehörige oder Angehörige anderer Vereinsmitglieder ein Mitglied eines Amateurvereins zu einem Turnier fahren, haben sie keine Aufwendungsersatzansprüche gem. § 670 BGB als Ersatz der Kosten eines Verkehrsunfallschadens gegenüber dem Sportverein. Die Beförderung ist eine reine Gefälligkeit, die sich im außerrechtlichen Bereich abspielt (BGH 23.7.15, III ZR 346/14, NJW 15, 2880, Abruf-Nr. 178701 ).
Aus § 1791b Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich, dass primär ein ehrenamtlicher Vormund zu bestellen ist. Steht dieser nicht zur Verfügung, ist nach dem Wohl des Mündels zu entscheiden, ob ein berufsmäßig tätiger ...
Das FG Niedersachsen hat – soweit ersichtlich als erstes FG – zu der Frage Stellung genommen, wie beruflich veranlasste Übernachtungskosten in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung ins Ausland unter Begleitung von ...
Endet die Liebe, gibt es oft Probleme, u. a. darüber, was mit intimen Fotos geschieht. Der BGH hat entschieden, welchen Anforderungen ein Klageantrag entsprechen muss, der darauf gerichtet ist, dass solche Fotos zu löschen sind (BGH 13.10.15, VI ZR 271/14, FamRZ 16, 220, Abruf-Nr. 182690 ).
Das BVerfG hat aktuell entschieden, dass eine Großmutter kein Recht dazu hat, ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren ihres verstorbenen Sohnes fortzuführen (BVerfG 23.11.15, 1 BvR 2269/15, Abruf-Nr. 146290 ).
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