Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn es erforderlich ist. Soweit ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten des Betroffenen ebenso gut wie ein Betreuer besorgen kann (§ 1896 Abs. 2 S. 2 BGB), ist eine Betreuerbestellung nicht erforderlich. Eine Vorsorgevollmacht steht daher grundsätzlich der Bestellung eines Betreuers entgegen. Hat der Betroffene mehrere in der Weise bevollmächtigt, dass sie ihn nur gemeinschaftlich vertreten können, müssen die Bevollmächtigten aber gemeinsam handlungsfähig sein (BGH ...
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird (FG Köln 15.3.
Das FG Rheinland-Pfalz hat Folgendes entschieden: Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist ...
Der BGH betont erneut: Wenn einzelne ehevertragliche Regelungen zu kernbereichsnahen Scheidungsfolgen isoliert betrachtet sittenwidrig und daher nichtig sind, ist nach § 139 BGB im Zweifel der gesamte Ehevertrag nichtig. Selbst wenn die Einzelregelungen zu den Scheidungsfolgen isoliert betrachtet nicht sittenwidrig sind, kann sich ein Ehevertrag bei einer Gesamtwürdigung als insgesamt sittenwidrig erweisen, wenn das objektive Zusammenwirken aller Regelungen erkennbar darauf abzielt, einen Ehegatten einseitig zu ...
Werden Eheleute zusammen veranlagt, ergeht ein Steuerbescheid. Für Nachzahlungen haften sie gemeinsam. Ausnahme: Ein Ehegatte beantragt, die Vollstreckung auf den Betrag zu beschränken, der sich ergibt, wenn die ...
Der BGH hat die bis jetzt streitige Frage geklärt, dass der Verfahrensbeistand keine erneute pauschale Vergütung erhält, wenn das Beschwerdegericht die Sache an das Ausgangsgericht zurückverweist. Das Verfahren vor ...
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Der BGH hat entschieden, dass der rechtliche Vater Vorrang hat, wenn das Kind eine sozial-familiäre Beziehung zu diesem und zum biologischen Vater hat.