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  • · Fachbeitrag · Ehegattenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB

    Dreiteilungsmethode auf Bedarfsebene

    von VRiOLG a.D. Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch

    | Der BGH hat aktuell entschieden, wie sich der Bedarf beim Betreuungsunterhalt nach § 1615l BGB bemisst, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt und dieser Anspruch mit einem gleichrangigen ehelichen Unterhaltsanspruch konkurriert und ersterer schon vor Rechtskraft der Scheidung bestanden hat. Dazu wendet er die Dreiteilungsmethode an. Der Beitrag zeigt anhand von Berechnungsbeispielen, wie der BGH damit rechnet und wie dies zu bewerten ist. |

    1. Dreiteilungsmethode beim Bedarf nach BGH

    Konkurriert ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l BGB mit einem gleichrangigen ehelichen Unterhaltsanspruch, wendet der BGH die Dreiteilungsmethode bereits auf der Bedarfsebene an (BGH FK 19, 149 ff.).

     

    MERKE | Das BVerfG hat die Dreiteilung auf der Bedarfsebene beim Unterhalt zweier Ehegatten beanstandet (FK 11, 55). Grund: Die Wiederheirat des Unterhaltspflichtigen konnte die Lebensverhältnisse der geschiedenen Ehe nicht prägen, sodass dieser Umstand allenfalls bei der Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen ist.