30.04.2014 · Nachricht · Oberlandesgericht Hamm
Setzen Ehegatten sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben sowie jeweils einseitig mit ihnen verwandte Personen gemeinsam als Erben des Letztversterbenden ein und schlägt der überlebende Ehegatte nach dem Tode des Erstversterbenden aus, kann die Schlusserbeinsetzung regelmäßig nicht als Ersatzerbeinsetzung auf den Nachlass des Erstversterbenden ausgelegt werden; für seinen Nachlass tritt dann gesetzliche Erbfolge ein (OLG Hamm 14.3.14, I-15 W 136/13, 15 W 136/13, Abruf-Nr. 141354 ).
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30.04.2014 · Nachricht · Landgericht Mosbach
Der Erblasser und seine Ehefrau hatten sich mit gemeinschaftlichem Testament vom 2.12.09 gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und zwei ihrer drei Kinder zu Schlusserben. Dem Kläger hatten sie den Pflichtteil ...
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22.04.2014 · Nachricht · Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Testament ist gemäß § 2084 BGB geltungserhaltend dahingehend auszulegen, dass die Erblasserin nach ihrem hypothetischen Willen ihre Tochter – nur – als Vorerbin eingesetzt hat unter der auflösenden ...
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28.03.2014 · Fachbeitrag ·
Brandenburgisches Oberlandesgericht
Gemäß § 1822 Nr. 2 BGB bedarf der Vormund zur Ausschlagung einer Erbschaft der Genehmigung des Familiengerichts. Maßstab ist allein das Wohl des Mündels. Ob die Ausschlagung einer Erbschaft genehmigungsfähig ist, hängt nicht allein von dem wirtschaftlichen Interesse des Mündels ab. Auch seine Gesamtbelange sind umfassend zu würdigen. Vorliegend entspricht
die vom Vormund erklärte Ausschlagung dem Wohl des Kindes (Brandenburgisches OLG 23.1.14, 9 UF 16/13, Abruf-Nr. 140898 ).
28.03.2014 · Fachbeitrag ·
Pflichtteilsrecht
Eine Quittung enthält lediglich ein außergerichtliches Geständnis hinsichtlich des Leistungsempfangs und als solches lediglich ein Indiz für die Wahrheit der zugestandenen Tatsache. Die Beweiskraft einer Quittung ...
28.03.2014 · Fachbeitrag ·
Pflichtteilsstrafklausel
Enthält eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung zwar eine Pflichtteilsstrafklausel, aber keine Einsetzung von Schlusserben und ergibt sich aus der Auslegung der Klausel und aller anderen maßgeblichen Umstände ...
28.03.2014 · Fachbeitrag ·
Betreuungsvollmacht
Erteilen die Erben einem gesetzlichen Betreuer eine Entlastungserklärung und erklären einen Haftungsverzicht, erlöschen deren sämtliche Auskunftsrechte (LG Düsseldorf 15.1.14, 9 O 444/12 U, Abruf-Nr. 140897 ).