Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft dar (FG Münster 24.10.13, 3 K 103/13 Erb, Abruf-Nr. 140033 , Revision eingelegt, Az. BFH II R 44/13).
Die Klägerin war Vermächtnisnehmerin. Das Vermächtnis bestand unter anderem aus einer wertgesicherten monatlichen Leibrente. Das FA setzte ErbSt in Form der beantragten Jahresversteuerung (§ 23 ErbStG) fest.
Bei der Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks ist im Rahmen von § 148 Abs. 4 S. 1 BewG derjenige Wert als Gebäudewert anzusetzen, der sich nach § 146 Abs. 2 bis 5 BewG ergibt.
Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft dar und löst demzufolge keine Schenkungsteuer aus (FG Münster 24.10.13, 3 K 103/13 Erb, Abruf-Nr. 140033, Revision eingelegt, Az. BFH II R 44/13) .
Beruht die Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auf einem Erwerb von Todes wegen oder einer Erbauseinandersetzung, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 und 3 GrEStG (FG Köln 25.9.13, 5 K 3747/09, BFH ...
Erhält ein Ehegatte vereinbarungsgemäß einen Teil des Einmalbeitrags, den er für eine vom anderen Ehegatten abgeschlossene Rentenversicherung gezahlt hatte, von dem Versicherungsunternehmen erstattet, weil der ...
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Der Erwerb eines Anspruchs aus einer vom Arbeitgeber zugunsten des Erblassers mit dessen Einverständnis abgeschlossenen Direktversicherung unterliegt der ErbSt, wenn der Bezugsberechtigte nicht die persönlichen Voraussetzungen für eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Erblassers erfüllt (BFH 18.12.13, II R 55/12, Abruf-Nr. 140399 ).