Am 8.7.14 hat der 1. Senat des BVerfG über den Vorlagebeschluss des BFH vom 27.9.12, II R 9/11 mündlich verhandelt. Das Gericht muss unter anderem prüfen, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.V. mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist, weil die 2009 eingeführte Vergünstigungen für Unternehmen zu weitreichend sind. In der mündlichen Verhandlung wurden die Argumente für und gegen eine Verfassungsmäßigkeit ausgetauscht.
Ein ESt-Bescheid ist wegen inhaltlicher, auf einem Adressierungsmangel beruhender Unbestimmtheit nichtig, wenn der Bescheid allein einem der Miterben „als Rechtsnachfolger“ eines verstorbenen Steuerpflichtigen ...
1. Der nachträgliche Wegfall der Steuerbegünstigung des Betriebsvermögens gemäß § 13a Abs. 5 Nr. 1 S. 1 ErbStG tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen das Betriebsvermögen veräußert wurde und ob die ...
Sterbegelder, die eine berufsständische Versorgungseinrichtung an den Ehegatten des verstorbenen Versicherten zahlt, sind keine Leistungen i.S. von § 22 Nr. 1 S. 3a aa EStG und unterliegen daher nicht der ESt (FG Baden-Württemberg 13.11.13, 4 K 1203/11, Abruf-Nr. 141893 ).
Der Zinsvorteil aus der Gewährung eines zinslosen Darlehens unterliegt auch dann der SchenkSt, wenn das Darlehen zur Begründung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgereicht wird (BFH 27.11.13, II R 25/12, ...
Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters stellt keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft dar (FG Münster 24.10.13, 3 K 103/13 Erb, Abruf-Nr. 140033 , Revision ...
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Wird Grundvermögen in Form von Wohnungs-, Teileigentum, Ein- oder Zweifamilienhäusern vererbt oder verschenkt, ist der Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren zu ermitteln und für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuerfestsetzung gesondert festzustellen. Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind ...