15.11.2011 · Fachbeitrag ·
Berliner Testament
Bei Ehegatten mit Kindern ist das „Berliner Testament“ sehr beliebt: Die Ehegatten setzen sich für den ersten Erbfall gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen die Kinder als Schlusserben z.B. zu gleichen Teilen. Ziel eines solchen Testaments ist am Ende die „gerechte“ Verteilung des Nachlasses zwischen den Kindern, jedoch zunächst die Versorgung des überlebenden Ehegatten; er soll zunächst sämtliches Vermögen erhalten. Steuerliche Überlegungen werden dabei häufig übersehen.
22.09.2011 · Fachbeitrag ·
Gesamtplanrechtsprechung
Überträgt ein Miterbe seinen Erbanteil im Wege der Erbauseinandersetzung auf einen Miterben gegen Hingabe anderer Vermögenswerte aus dem Nachlass, führt dies nicht zu einem Veräußerungsgewinn durch Aufdeckung ...
23.08.2011 · Fachbeitrag ·
Schenkungsteuer
Bereits 1994 hat der BFH entschieden, dass unbenannte – ehebedingte – Zuwendungen nicht deswegen von der SchenkSt ausgenommen sind, weil sie wegen ihres spezifisch ehebezogenen Charakters nach herrschender zivilrechtlicher Auffassung keine Schenkungen i.S. der §§ 516 ff. BGB darstellen (BFH 2.3.94, II R 59/92, BStBl II 94, 366). Eine Entscheidung des FG Nürnberg (25.3.10, 4 K 654/2008, DStRE 11, 690) gibt Anlass, sich mit den Auswirkungen dieser Wertung im Hinblick auf Zahlungen auf ein „Oder-Konto“ zu ...