Kaufrechtsvermächtnisse sind aus zivilrechtlicher Sicht ein anerkanntes Instrument der Testamentsgestaltung. Steuerrechtlich sind sie schon häufiger Gegenstand höchstrichterlicher Entscheidungen sowohl im Erbschaftsteuerrecht als auch im Einkommensteuerrecht gewesen. Nachdem zur steuerrechtlichen Wertung in der Rechtsprechung und im Schrifttum lange Zeit Uneinigkeit bestand, kann heute aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BFH und ergänzende Verwaltungsanweisungen von gesicherten Wertungen ...
In einer nicht rechtskräftig gewordenen Entscheidung zu § 13a ErbStG a.F. hatte sich das FG Münster (10.5.12, 3 K 667/10 Erb, Abruf-Nr. 131363 , DStRE 13, 25, Rev. eingelegt, Az. BFH II R 36/12) mit der Frage ...
Bisher war nicht abschließend geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein Schlusserbe den Pflichtteil nach dem Tod des länger lebenden Elternteils noch aus dem Nachlass des Erstversterbenden geltend machen kann.
Die Anerkennung der Kettenschenkung war zuletzt Gegenstand finanzgerichtlicher Entscheidungen und auch der BFH hat in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung zu den „Spielregeln“ Stellung genommen und damit zur Klärung von Abgrenzungsfragen beigetragen. Unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung lässt sich bei der Kettenschenkung als Gestaltungsinstrument zur optimalen Ausnutzung der Freibeträge innerhalb der Familie der Vorwurf des Gestaltungsmissbrauchs vermeiden.
Nachdem der Bundesrat dem JStG 2013 seine Zustimmung verweigert hat, sind Übertragungen von Anteilen an Cash-Gesellschaften schenkungsteuerlich vorerst weiter privilegiert (Brüggemann, ErbBstg 12, 189 ff., 245 ff.).|
In vielen Fällen befassen sich rechtliche und steuerliche Berater nach dem Todesfall nicht mehr mit rechtlichen Gestaltungsmaßnahmen, sondern wenden sich ausschließlich der Abwicklung der Erbschaft und Erfüllung der ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
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Anteile an Kapitalgesellschaften sind gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG begünstigt, wenn die Kapitalgesellschaft zur Zeit der Entstehung der Steuer Sitz oder Geschäftsleitung im Inland oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = EU + Norwegen, Island, Liechtenstein) hat und der Übertragende zu mehr als 25 % am Stamm- oder Grundkapital der Kapitalgesellschaft unmittelbar beteiligt ist. Der Beitrag beleuchtet Einzelfragen zur Begünstigung der ...