01.10.2005 · Fachbeitrag ·
Erbverzicht
Ein Erbverzicht wirkt nur zwischen den Vertragspartnern und bezieht sich ausschließlich auf den Erbfall, der durch den Tod der Person eintritt, mit der der Verzichtende den Vertrag geschlossen hat. Somit ist nicht die Möglichkeit eröffnet, einen allgemeinen Verzichtsvertrag mit dem Inhalt zu schließen, dass der Verzichtende auch in allen weiteren Erbfällen, die in Bezug zu dem Vertragspartner stehen, ausgeschlossen sein soll (BayOLG 17.2.05, 1 Z BR 115/04, ZErb 05 188, Abruf-Nr.
052650
).
01.10.2005 · Fachbeitrag ·
Nachlasspflegschaft
Das BVormVG (Berufsvormündervergütungsgesetz) wurde zum 1.7.05 aufgehoben und durch das
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern
(Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG [als Teil des 2.
01.10.2005 · Fachbeitrag ·
Vermögensübergabe
Bei Erbschaft oder vorheriger Vermögensübertragung trennen sich die Steuerwelten, wenn es um Kapital, Immobilien oder Firmen geht. Während privates Sparguthaben komplett erfasst wird, erfolgt dies bei betrieblichem ...
01.09.2005 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
Der Beitrag erläutert, in welche steuerlichen Rechtspositionen der Beschenkte oder Erbe bei einer Schenkung bzw. im Erbfall eintritt. Eingegangen wird zunächst auf die Folgen des Erbfalls. Das Steuerverfahrensrecht knüpft hier an die erbrechtlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge an und lässt den Erben verfahrensrechtlich an die Stelle des Erblassers treten. Welche praktischen Folgen dies hat, wird im Einzelnen aufgezeigt. Dargestellt wird abschließend, dass eine Schenkung diesen umfassenden Eintritt in ...
01.09.2005 · Fachbeitrag ·
Nießbrauch
In dem Beitrag EE 05, 124, haben wir darüber berichtet, dass die schenkungsteuerliche Behandlung des Nießbrauchsverzichts umstritten ist. Der BFH und die Finanzverwaltung vertreten den Standpunkt, dass die durch den ...
01.09.2005 · Fachbeitrag ·
Internationales Erbrecht
Der Beitrag erläutert, was Sie bei der Erbfolge bezüglich einer in Spanien belegenen Immobilie beachten müssen.
01.09.2005 · Fachbeitrag ·
Ausgleichung
Die richtige Behandlung von Vorempfängen im Erbfall bereitet Schwierigkeiten, denn §§ 2050 ff., 2315 f. BGB sind wenig verständlich. Der Beitrag vermittelt daher einen Überblick über die Gesetzessystematik und erläutert die Auswirkungen von Ausgleichung und Anrechnungsbestimmungen anhand von Beispielen.