Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen oder Vertrauenspersonen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden (BGH 24.10.12, XII ZB 404/12, Abruf-Nr. 123472 ; Abgrenzung zu BGH 6.10.11, V ZB 314/10, FamRZ 12, 212).
Die Rentenversicherung ist nicht verpflichtet, einen geschiedenen Pensionär auf den vor dem 1.9.09 eingetretenen Tod der rentenversicherten Ehefrau hinzuweisen, damit der Pensionär den Wegfall einer durch den ...
Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein ...
Nach dem Tod des Schuldners richtet sich der Anspruch des Neugläubigers auf Ausgleich einer Nachlassverbindlichkeit gegen den Erben (BGH 26.9.13, IX ZR 3/13, Abruf-Nr. 140010 ).
Am 7.3.14 informiert ein DAV-Seminar der AG Familienrecht und AG Erbrecht in Koblenz über das Thema „Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen - Erbrechtliche Regelungen und familienrechtliche Vereinbarungen“.
Beerbt eine minderjährige Erbin E ihre verstorbene Mutter und verwaltet V, der Vater der E, das Erbe, kann E gegenüber V umfassende Auskunft über das verwaltete Vermögen beanspruchen (OLG Koblenz 6.12.
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Ein Vertrag, in dem gegen Übergabe von Grundbesitz die persönliche Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer zugesagt und die Bestellung einer Reallast vereinbart wird, soll nach dem Interesse der Parteien regelmäßig schuldrechtliche Versorgungsansprüche begründen, die durch die Reallast dinglich gesichert werden (Sicherungsreallast), so der BGH (18.11.13, V ZR 95/12).