Das italienische Recht kennt kein gemeinschaftliches Testament (und auch keinen Erbvertrag). Gemäß Art. 589 CC können zwei oder mehr Personen nicht in derselben Urkunde ein Testament errichten. Daraus folgt, dass wesentliches Merkmal des in Art. 587 CC definierten Testaments die absolute Einseitigkeit ist, weshalb ein Verstoß gegen Art. 589 CC die absoluten Nichtigkeit, „Inexistenz“, der letztwilligen Verfügung zur Folge hat (OLG Koblenz 21.2.13, 2 U 917/12).
Ein 61-jähriger Amerikaner namens Donald Miller aus Ohio war seit 1986 verschwunden, nachdem er seinen Job verloren hatte. Er ließ seine Frau und zwei Kinder zurück. Und eine Menge Schulden. Nach acht Jahren wurde er ...
Ein Rechtsanwalt kann für die Beratung zum Thema „Erbvertrag/Testament“ von dem Mandanten ein Beratungshonorar in Höhe einer 5/10-Gebühr nach dem Geschäftswert auf der Grundlage des Reinvermögens des Mandanten ...
Die Arbeitsgemeinschaft Mediation des Deutschen Anwaltvereins lädt am 8. und 9.11.13 zur Jahrestagung in die Räume der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin ein. Unter dem Motto „Mediation – anwaltliche Praxis oder mehr?“ berichten Mediatoren über Ihre Erfahrungen. Nach einer Podiumsdiskussion mit Vertretern aus den DAV-Arbeitsgemeinschaften werden in Workshops die Fragetechniken der Mediation und Marketingmöglichkeiten in sozialen Netzwerken behandelt.
Überträgt ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten ...
Das Gesetz sieht keine vorzeitige Beendigung der fünfjährigen Frist bei Tod des ersten Erwerbers vor. Die Begünstigung nach § 13a ErbStG bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die ...
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
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Ein Wittum war die Gabe des Bräutigams, die ursprünglich an den Brautvater als Kaufpreis für die Tochter, später an die Braut selbst gegeben wurde. Der im Wittum übertragene Vermögensanteil sollte der Frau im Falle des Todes ihres Ehemanns das Auskommen sichern.