26.08.2011 · Fachbeitrag ·
Der Mandant fragt, der Erbrechtsanwalt berät
Ziel der Erbfolgeplanung sollte es primär sein, den überlebenden Ehegatten zu sichern. Wird dieser als alleinig Begünstigter bedacht, gehen die persönlichen Steuerfreibeträge der Abkömmlinge verloren. Dem soll häufig dadurch Rechnung getragen werden, dass die Kinder für den Fall des Todes des ersten Elternteils bereits mit Vermächtnissen bedacht werden. Um den überlebenden Ehegatten dabei möglichst wenig wirtschaftlich zu belasten, ist an die Anordnung solcher Vermächtnisse zu denken, die erst zu einem ...