Einem vor dem 1.7.49 geborenen nichtehelichen Kind beziehungsweise dessen Abkömmlingen steht ein Erbrecht nach seinem Vater oder dessen Verwandten zu, wenn der Erblasser nach dem 28.5.09 verstorben ist. Unerheblich ist, ob der Vater des nichtehelichen Kindes oder das nichteheliche Kind bereits vor dem 29.5.09 verstorben ist (OLG München 21.1.13, 31 Wx 485/12, ZErb 13, 60).
In den Diskussionen um den Datenschutz wird eine inhaltliche Einschränkung personenbezogener Daten gefordert. Dagegen wendet sich der VDEE. Eine Reduzierung der Angaben in Personenstandseinträgen oder die Verkürzung ...
Ein durch heterologe Insemination gezeugtes Kind kann vom behandelnden Arzt Auskunft über seine genetische Abstammung verlangen (OLG Hamm 6.2.13, I-14 U 7/12, n.v.). Damit hat sich das Risiko für Samenspender ...
Insbesondere von juristischen Laien verfasste, privatschriftliche Testamente sind oft missverständlich oder widersprüchlich und gelegentlich zeitlich überholt. Sie bedürfen der Auslegung, die im Rechtsstreit letztlich der Richter vornimmt. Die Auslegung kann über den Erfolg eines gerichtlichen Verfahrens entscheiden. Auch der Anwalt sollte es sich daher zur Aufgabe machen, die letztwillige Verfügung mandantengünstig auszulegen. Profunde Grundlagenkenntnisse, die der Autor fortan in einer Beitragsserie ...
Eine über bloße Stützungshandlungen hinausgehende Einflussnahme einer anderen Person auf die Schreibleistung des Erblassers führt auch zur Unwirksamkeit des Testaments, wenn die niedergelegte Erklärung dem ...
Jedenfalls, wenn das Mietverhältnis innerhalb der in § 564 S. 2 BGB bestimmten Frist beendet wird, sind auch die nach dem Tod des Mieters fällig werdenden Forderungen aus dem Mietverhältnis reine ...
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Eine landwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls ein Hof im Sinne der Höfeordnung war, wird auch dann nach dem Sondererbrecht vererbt, wenn die Hofeigenschaft vor dem Eintritt des Nacherbfalls weggefallen ist, BGH 23.11.12, BLw 12/11, n.v., Abruf-Nr. 130491 .