30.03.2015 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuerrecht
Sofern keine finanziellen Mittel für die Erbschaft-(Schenkungsteuer) beim Übergang von Immobilien bzw. anderem Sachvermögen vorhanden sind, kann Liquidität für die Steuer nur durch (Teil-)Verkauf oder Kreditaufnahme geschaffen werden. Ein (Teil-)Verkauf unter Zugzwang ist oft mit Nachteilen verbunden. Schuldzinsen für private Kredite sind einkommensteuerlich nicht abzugsfähig. Als Lösung bietet sich die gemischte Schenkung an. Dies wird am Beispiel einer vermieteten Immobilie untersucht.
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Beschränkungen und Beschwerungen
1. Die Wirkungen der Erbausschlagung „aus allen Berufungsgründen“ im Hinblick auf den Pflichtteilsanspruch sind im Einzelfall festzustellen. Das in § 2306 Abs. 1 BGB eingeräumte Wahlrecht besteht nur dann, wenn ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Annahme und Ausschlagung
Das Verständnis der Ausschlagung als erbrechtliches Gestaltungsmittel ist wichtig, um davon zielgerichtet Gebrauch machen zu können.
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Grundbuchrecht
Haben mehrere sachverständige Befunde, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Errichtung der letztwilligen Verfügung erstellt worden sind, das Ergebnis, dass die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit zu bejahen ist, jedenfalls aber nicht zweifelsfrei verneint werden kann, ist für die Erbfolge von der Testierfähigkeit auszugehen. Das Grundbuchamt kann nicht mit der Begründung, es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Erblasser testierfähig gewesen sei, einen Erbschein verlangen (OLG München 31.10.14, 34 ...
24.02.2015 · Fachbeitrag ·
Annahme und Ausschlagung
Der Nachlass geht auf den/die berufenen Erben unbeschadet des Rechts über, sie auszuschlagen (Anfall der Erbschaft), § 1942 Abs. 1 BGB. Der Erbe braucht zum Erwerb der Erbschaft nichts tun. Dazu im Einzelnen:
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Gestaltungspraxis
Berliner Testamente können schon bei mittleren Vermögen erbschaftsteuerbelastend wirken. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie gestalterisch diese Steuerbelastung vermeiden können.
23.01.2015 · Fachbeitrag ·
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird erteilt, um eine gerichtliche Betreuungsanordnung zu vermeiden. I.d.R. wird der Bevollmächtigte in zahlreichen oder in allen Bereichen der Vermögens- und Personensorge zu einer Vertretung ermächtigt. Eine solche Vorsorgevollmacht kann allerdings auch missbraucht werden. Der Beitrag zeigt, wie Sie dies verhindern können.