Schwerpunkt
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18.07.2016 · Fachbeitrag ·
gemeinschaftliches Testament
Auch Dritte können wechselbezügliche Verfügungen anfechten. Der BGH differenziert jedoch danach, ob die wechselbezügliche Verfügung des erstversterbenden oder des letztversterbenden Ehegatten angefochten wird.
01.07.2016 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Bestattungskosten werden nach § 74 SGB XII übernommen, wenn sie dem Verpflichteten unzumutbar sind. Betroffene müssen sich aber bemühen, Ausgleichsansprüche gegen weitere Bestattungspflichtige geltend zu machen.
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01.07.2016 · Fachbeitrag ·
Privatschriftliches Testament
Es ist eine Frage des Einzelfalls, ob ein privatschriftliches Testament die Erbfolge eindeutig nachweist. Der BGH hat aktuell entschieden, in welchen Fällen die Banken ergänzende Erklärungen des oder der ...
01.07.2016 · Fachbeitrag ·
Pflichtteilsstrafklausel
Der überlebende Ehegatte kann aus privatschriftlichen Ehegattentestamenten, hier Testament und Ergänzungstestament Folgendes ableiten: Er darf nach dem ersten Erbfall gem. der den Schlusserben noch nicht eröffneten Pflichtteilsstrafklausel mit neuer Verfügung anordnen, dass der den Pflichtteil fordernde Abkömmling selbst und seine Kinder nach dem Tod des Überlebenden von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und auf den Pflichtteil zu setzen sind (OLG Düsseldorf 19.2.16, 3 Wx 34/15, Abruf-Nr. 186289 ).
01.07.2016 · Fachbeitrag ·
Der Praktische Fall
Gestaltet der Berater letztwillige Verfügungen, muss er mit seinem Mandanten besprechen, ob es sinnvoller ist, eine Teilungsanordnung (§ 2048 BGB) oder ein Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) einzusetzen.
06.06.2016 · Nachricht · FAO
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Lernerfolgskontrolle für das erste Halbjahr die Beiträge der Ausgaben Januar bis einschließlich Mai und die Lernerfolgskontrolle für das zweite Halbjahr die Beiträge der ...
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01.06.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte 5 Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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