· Fachbeitrag · Scheidungsfolgen
Erbrechtliche Auswirkungen von Trennung und Scheidung – mit Gestaltungstipps (Teil 4)
von RA Dr. Hans Reinold Horst, Hannover/Solingen
Der letzte Teil des Beitrags beleuchtet weitere Auswirkungen von Trennung und Scheidung bei Ehepaaren, verheirateten Lebenspartnern und nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Dabei werden abschließend Aspekte bei der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft beleuchtet. Alle vier Teile des Beitrags stehen Ihnen zusätzlich als zusammenhängender Beitrag zum Download unter der Abruf-Nr. 50940402 zur Verfügung.
2. Rechtslage bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
Bei Lebenspartnerschaften wird der Begriff „Scheidung“ durch die Vokabel „Aufhebung der Lebenspartnerschaft“ ersetzt (§ 15 LPartG), ohne dass sachliche Unterschiede bestehen. Was also bisher für die Ehegatten ausgeführt wurde, gilt ebenso für die eingetragenen Lebenspartner. Für die erbrechtlichen Trennungsfolgen einschlägig ist § 10 LPartG, der an die erbrechtlichen Verhältnisse bei Ehegatten anbindet.
3. Rechtslage bei der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Erbrechtlich hat ein etwaiges Verlöbnis keine Auswirkungen. Auch im Erbrecht selbst gibt es keine gesetzlichen Aussagen für unverheiratete Paare. Die Lösung zur gewollten erbrechtlichen Gestaltung bietet ein Erbvertrag, der zwingend vor einem Notar zu beurkunden ist. Einzelne Testamente der beiden Lebenspartner sind ebenso möglich, wenngleich nicht vorzugswürdig. Denn es bleibt die Ungewissheit, dass Testamente auch einseitig geändert werden können und dies möglicherweise, ohne dass der andere Partner etwas davon erfährt.
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