Frage: In einem älteren CB-Beitrag ging es um die Transposition bei Kolonresektion (CB 12/2005, Seite 19). Wir haben in einem Fall die Nr. 3235 GOÄ zuzüglich der Nr. 3176 GOÄ abgerechnet. Die Versicherung argumentiert hier, dass in diesem Fall die Eröffnungsleistung nach Nr. 3135 GOÄ hätte abgezogen werden müssen. Ist das so richtig oder kann man jeden Eingriff auch selbständig durchführen? Wir haben bis dato sehr viele Rechnungen genauso in dieser Kombination abgerechnet, es ist jetzt aber das erste ...
Frage: „ In unserer HNO-Klinik wird neuerdings der elektrische Promontorialtest durchgeführt. Bei dem Test werden unterschiedliche Spannungsimpulse mittels Nadelelektrode durch das Trommelfell eingeleitet, vom ...
Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) eines gekündigten Chefarztes ist nicht allein deshalb anzuzweifeln, weil die darin attestierte Arbeitsunfähigkeit (AU) bis zum Ende des ...
Frage: „ Bei Patientinnen mit Mammakarzinom wenden wir neuerdings das Sentimag-Verfahren an. Hier werden Eisenpartikel in die Brust gespritzt und während der OP magnetisch detektiert. Dazu hätte ich folgende Fragen: Mit welcher Ziffer wird die Injektion abgerechnet? Kommt dafür die Nr. 252 GOÄ infrage? Wird die Detektion mit der Sonde analog der Sentinel-Node-Detektion mit Nr. 5430a GOÄ berechnet?“
Das Bezirksklinikum Mittelfranken, die Berliner Caritas-Klinik Dominikus oder das Dreifaltigkeits-Hospital in Lippstadt: Deutsche Kliniken und Krankenhäuser haben erhebliche IT-Sicherheitsprobleme, wie die Fülle an ...
Wird eine angestellte Ärztin schwanger, reagieren viele Arbeitgeber mit einem Beschäftigungsverbot – mit weitreichenden Folgen für die Karriere der werdenden Mutter. Daran hat auch das im Jahr 2018 novellierte ...
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In Arzthaftungsprozessen erheben Patienten häufig die Aufklärungsrüge und kritisieren das durchgeführte Aufklärungsgespräch oft gleich in mehrfacher Hinsicht: nicht umfangreich genug, zeitlich zu knapp vor dem Eingriff, formal fehlerhaft ... Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat nun beschlossen: Eine Aufklärung „im Großen und Ganzen“ genügt (Beschluss vom 10.11.2023, Az. 4 U 906/23). Der Beschluss stärkt die Rechte der Arztseite und liefert wichtige Erkenntnisse zum Umfang des ...