· Fachbeitrag · Vergütung
Mehrarbeitsvergütung eines Arztes ist nicht zwingend unterhaltsrelevantes Einkommen
von RA, FA MedR, ArbR und HGR Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen, kanzlei-am-aerztehaus.de Regelmäßig beziehen angestellte Krankenhausärztinnen und -ärzte Mehrarbeitsvergütungen und Zuschlägen für geleistete Überstunden, Bereitschaftsdienste o. Ä. Dürfen diese Bezüge uneingeschränkt auf das Einkommen des Arztes angerechnet werden, wenn dieser im Rahmen einer Trennung vom Ehepartner unterhaltspflichtig wird? Das Kammergericht (KG) Berlin bejaht grundsätzlich eine Anrechnung, begrenzt diese allerdings auf das übliche bzw. berufstypische Maß der geleisteten Mehrarbeit (Beschluss vom 16.10.2025, Az. 16 UF 127/24). Das KG Berlin folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Hintergrund: Berufstypische Mehrarbeit eines Krankenhausarztes ist auf 48 Stunden begrenzt
Grundsätzlich sind Überstunden und Mehrarbeitsvergütungen einschließlich der erlangten Zuschläge – insbesondere bei einem angestellten Klinikarzt – beim Unterhaltspflichtigen uneingeschränkt zurechenbares Einkommen. Das gilt jedoch nur, wenn die Mehrarbeit nur zu einem verhältnismäßig geringfügigen Anteil der regulären Arbeitszeit anfällt oder wenn sie im ausgeübten Beruf üblich ist; in derartigen Fällen bleibt das gesamte Einkommen einschließlich Mehrarbeitsvergütung unterhaltspflichtig.
Nach Auffassung des BGH sind Einkünfte aufgrund geleisteter Überstunden grundsätzlich in vollem Umfang anzusetzen. Sie bleiben ausnahmsweise nur dann ganz oder teilweise unberücksichtigt, wenn sie auf einer überobligatorischen, nicht berufsüblichen Tätigkeit beruhen (FamRZ 2004, 186; Senatsbeschlüsse vom 14.05.2020, Az.6 UF 131/19 und vom 07.11.2013, Az. 6 UF 93/13). Dabei gehören Überstunden- oder Mehrarbeitsvergütungen einschließlich etwaiger Zuschläge jedenfalls dann zum unterhaltsrechtlich maßgeblichen Einkommen, wenn
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,80 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig