01.08.2025 · Fachbeitrag · GOÄ
Behandlungsfall in der GOÄ: für Chefärzte relevant?
| Das Liquidationsrecht für ambulante und stationäre Leistungen ist zwischen Chefärzten und Klinikbetreibern ggf. auch MVZ vertraglich geregelt. Gleich, ob Chefärztinnen und Chefärzte ihre Leistungen selbst liquidieren oder ein Dienstleister diese Aufgabe übernimmt, wird der „Behandlungsfall nach GOÄ“ oft wenig beachtet. Dieser Begriff darf nicht verwechselt werden mit dem Krankheitsfall im GKV-System. Deshalb ist es besonders wichtig, ihn im Hinblick auf die Abrechnung sämtlicher Wahlleistungen näher zu betrachten. Viele Chefärzte und ihre Mitarbeitenden sind bei ihrer Honorarabrechnung auf zahlreiche Beschränkungen fixiert. Der Vorteil, den die GOÄ durch die Definition des Behandlungsfalles bietet, bleibt oft unbeachtet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses CB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig