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  • · Fachbeitrag · Rechnungslegung und Offenlegung

    Der MicroBilG-Abschluss für Kleinstbetriebe und seine Anwendungsfragen

    von Prof. Dr. Hanno Kirsch, Meldorf

    | Durch das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (kurz MicroBilG) vom 20.12.12 (BGBl I 12, 2751) hat der Gesetzgeber für Kleinstkapitalgesellschaften eine Reihe von Erleichterungen hinsichtlich der Gliederung der Bilanz, der GuV, des Umfangs der diese begleitenden Angaben sowie der Veröffentlichung geschaffen. Der folgende Beitrag geht insbesondere der Frage nach, ob und in wieweit die Erleichterungen klar bestimmt sind bzw. welche Auslegungsprobleme auftreten. |

    1. Vorbemerkungen

    Kleinstbetriebe, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder einer Personenhandelsgesellschaft i.S. des § 264a HGB organisiert sind, können Erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei in § 267a Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien nicht überschreiten:

     

    • Umsatzerlöse bis 700.000 EUR

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