Am 23.2.16 hat das BMJV den DRS 24 „Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Anwendung des DRS 24 wird ausdrücklich auch für den Jahresabschluss empfohlen. Der Beitrag stellt die wesentlichen Regelungen des DRS 24 hinsichtlich Abgrenzung und Ansatz immaterieller Vermögensgegenstände vor und prüft deren Konsistenz mit den sich bisher im handelsrechtlichen Schrifttum herausgebildeten Auffassungen sowie deren Positionierung zu den entsprechenden ...
Das FG Hamburg (23.2.16, 2 K 31/15, Abruf-Nr. 187100 ) hat entschieden, dass die im Zeitpunkt einer Außenprüfung festgestellten Umsätze auch den zurückliegenden Prüfungsjahren im Rahmen einer Schätzung der ...
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens am 17.6.16 (BR-Drs. 255/16 (B)) zugestimmt. Für den Bereich der Bilanzierung ist darauf hinzuweisen, dass durch die Einführung eines Aktivierungswahlrechts für Herstellungskosten die drohende steuerliche Erweiterung gestoppt wurde.
Errichtet ein Unternehmer mit eigenen Mitteln ein Gebäude auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück, wird der Nichtunternehmer-Ehegatte Eigentümer des auf seinen Miteigentumsanteil ...
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG, BGBl I 15, 1245) ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.15 beginnen (zum vorzeitigen Anwendungswahlrecht vgl. BBP 16, 3).
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Infolge der anhaltenden Niedrigzinssituation hatten sich Wirtschafts- und Berufsverbände massiv für Neuregelungen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen stark gemacht. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (BGBl I 16, 396) wurden die Bewertungsparameter für Pensionsrückstellungen nun zumindest handelsrechtlich angepasst. Welche Praxisauswirkungen sich hieraus ergeben, wird nachfolgend näher betrachtet.