Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG, BGBl I 15, 1245) ist erstmals verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.15 beginnen (zum vorzeitigen Anwendungswahlrecht vgl. BBP 16, 3). Das Hauptziel ist, Erleichterungen in der Rechnungslegung und einen Bürokratieabbau für kleinere Unternehmen innerhalb der EU zu schaffen und so die Harmonisierung voranzutreiben. Eine wesentliche Änderung stellt die Neudefinition der Umsatzerlöse dar, die im Folgenden näher betrachtet wird.
Infolge der anhaltenden Niedrigzinssituation hatten sich Wirtschafts- und Berufsverbände massiv für Neuregelungen bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen stark gemacht. Durch das Gesetz zur Umsetzung der ...
Werden Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine Personengesellschaft eingebracht, konnte man bisher auf eine gesicherte Rechtslage zurückgreifen. Denn das BMF (11.7.11, IV C 6 - S 2178/09/10001) hatte Maßstäbe ...
Das OLG Köln (3.11.15, 28 Wx 12/15, Abruf-Nr. 146709 ) hat sich zur Offen-
legungspflicht von Jahresabschlüssen von Unternehmensgesellschaften (UG) geäußert.
Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wie der BFH mit Urteil vom 11.11.
Internet-Versandhändler und ihre Berater sollten ein Urteil des BGH (16.3.16, VIII ZR 146/15, Abruf-Nr. 146710 ) beachten, woraus sich eine Rückstellung für Rücksendungen ergeben kann. Der BGH hat nämlich ...
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Der Deutsche Bundestag hat am 18.2.16 eine Änderung der handelsrechtlichen Vorschriften zur Berechnung der Pensionsrückstellungen beschlossen und damit auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das am 26.2.16 den Bundesrat passiert hat.