Durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz (BGBl I 17, 2143) und das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BGBl I 17, 2074) sind die Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (endlich) erhöht worden. Grund genug, sich mit den Möglichkeiten zu beschäftigen, die beim ertragsteuerlichen Abzug von geringwertigen Wirtschaftsgütern bestehen.
Unternehmen bargeldintensiver Branchen rücken stärker ins Visier der Betriebsprüfung. Das rechtskräftige Urteil des FG Münster (29.3.17,
7 K 3675/13 E, G, U, Abruf-Nr. 193329 193329 ; siehe dazu BBP 17/114) ...
Der Inhaber eines Handwerksbetriebs kann keine Rückstellung für seine künftig zu erwartenden Zusatzbeträge zur Handwerkskammer bilden. Wie der BFH (5.4.17, X R 30/15, Abruf-Nr. 194616 194616 ) entschieden hat, gilt ...
In zwei Entscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zu Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Vertragsarztpraxen bestätigt und konkretisiert. Für die Annahme, dass eine Arztpraxis als gesamtes Chancenpaket übernommen wird und damit sämtliche Aufwendungen abschreibbar sind, kommt der Höhe des Kaufpreises eine besondere Indizwirkung zu (BFH 21.2.17, VIII R 7/14, Abruf-Nr. 193967 193967 ). Liegt ausnahmsweise nur der Erwerb eines wirtschaftlichen Vorteils aus der Zulassung vor, kommt AfA nicht in ...
Der BFH (19.6.15, III B 2/14, Abruf-Nr. 178896 178896 ) hat jüngst seine Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass die Herstellungskosten des Mieters für ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden nach ...
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, nach dem 13.8.05 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Nach dem Urteil des ...
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Das mit einer Verspätung von mehr als vier Monaten in Kraft getretene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl I 17, 802) führt für bestimmte Unternehmen zur Erweiterung des Lageberichts um eine nichtfinanzielle Erklärung. Zudem wurde die Erklärung zur Unternehmensführung um Angaben zu dem für das vertretungsberechtigte Organ und den Aufsichtsrat verfolgten
Diversitätskonzept ergänzt. Trotz der verspäteten Umsetzung sind die Regelungen bereits für das nach dem 31.12.16 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden ...