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  • · Fachbeitrag · Fördermittel

    Gründerzuschüsse des EXIST-Programms

    von RD a. D. Michael Marfels, Nordkirchen

    | Das FG Münster hat entschieden, dass an Gesellschafter einer GbR gezahlte Existenzgründerzuschüsse des EXIST-Programms keine Sonderbetriebseinnahmen darstellen (FG Münster 13.4.18, 14 K 3906/14 F, Revision zugelassen, Abruf-Nr. 201942 ). |

     

    1. Sachverhalt

    Die beiden Gesellschafter der Klägerin, einer GbR, erhielten aufgrund eines Stipendiatenvertrags mit der Universität C für das Gründungsvorhaben „Z“ als Teil des Programms „Existenzgründungen aus der Wissenschaft (EXIST)“ für die Zeit vom 1.4.10 bis 31.3.11 ein Stipendium von jeweils 18.000 EUR. Das Stipendium sollte der Realisierung eines Gründungsvorhabens dienen (Entwicklung von Software zu einem marktreifen Produkt). Die Gesellschafter wurden in den jeweiligen Stipendiatenverträgen als „Gründer“, „Existenzgründer“ oder „Stipendiat“ bezeichnet.

     

    Mit dem EXIST-Gründerstipendium wird die Vorbereitung innovativer Existenzgründungen aus Hochschulen in der Frühphase der Unternehmensgründung, insbesondere der Erstellung eines tragfähigen Businessplans und die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen, mit den Mitteln des BMWi und des Europäischen Sozialfonds gefördert.

     

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